Maschinenbau und Fördermittel? Die richtige Fördermittelplanung bringt 100.000 EURO!
Zwei Unternehmer übernehmen eine Maschinenbau GmbH in Bielefeld, Nordrhein-Westfalen. Das junge Team übernimmt je zur Hälfte die Anteile der GmbH, beide sind geschäftsführende Gesellschafter. Der ehemalige Geschäftsführer stellt die Unternehmensnachfolger den bisherigen Stammkunden vor. Da die Firma sehr spezielle Teile baut, sind die Kunden dankbar, dass ihre Maschinenteile nahtlos weiter produziert werden können und geben die ersten Bestellungen bei den Gründern auf.
Die beiden Geschäftsführer haben zwar die Produktionshalle und die Maschinen übernommen, aber in die Halle und in die Maschinen wurde in den letzten Jahren nicht investiert. Sie überlegen, ob sie die Maschinen überholen oder neue Maschinen kaufen sollen. Da die #Produktion mit den alten Maschinen zu sehr hohenEnergiekosten geführt hat, planen sie, in neue Maschinen zu investieren.
Um die Nachfrage zu bedienen und wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen neue Mitarbeiter gewonnen, die Fertigungskapazität erweitert und die Maschinen auf den neuesten Stand gebracht werden.
Deshalb entschließen sich die neuen Geschäftsführer, eine neue #Drehmaschine und eine 5-Achs-Fräsmaschine zu kaufen. Die Maschinenbau GmbH hat nur einen Teil der Halle gemietet. Aber es ist noch ausreichend Platz vorhanden, um den Betrieb zu erweitern und den notwendigen Platz für die neuen Maschinen anzumieten. Die Drehmaschine kostet inklusive Zubehör, Lieferung, Aufbau und Einweisung etwa 238.000 EUR netto. Die 5-Achs-Fräschmaschine wird etwa 268.000 EUR kosten.
Voraussetzungen, um Zuschüsse für den Kauf neuer Maschinen zu erhalten
Um Fördermittel bzw. nichtrückzahlbareZuschüsse zu erhalten, muss die Firma folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Die Firma muss ihren Sitz in Deutschland haben.
- Die Branche, in der die Firma tätig ist, muss auf der Positivliste stehen.
- Der Standort der neuen Betriebsstätte muss in einem Fördergebiet liegen.
- Die förderfähigen Nettoinvestitionskosten müssen mehr als 150.000 EUR betragen.
- Es muss sich um ein neues Wirtschaftsgut handeln. Falls es sich um ein gebrauchtes Wirtschaftsgut handelt, muss nachgewiesen werden, dass dieses vorher nicht gefördert wurde.
- Es müssen Dauerarbeitsplätze geschaffen werden.
- Eine Bank muss die Gesamtfinanzierung bestätigen.
- Es werden 25 Prozent Eigenkapital benötigt, die nicht aus öffentlichen Mitteln stammen dürfen.
Sitz, Branche und Standort des Unternehmens sind Voraussetzungen für Fördermittel
Der Sitz der Firma liegt in Bielefeld, Deutschland. Da die Firma Maschinenteile aus Stahl herstellt, steht sie auf der Positivliste. Bielefeld liegt in einem speziellen Fördergebiet, und zwar in einem D-Fördergebiet. Das regionaleWirtschaftsförderprogramm NRW Bank stellt nichtrückzahlbare Zuschüsse in Höhe von 20 Prozent für Unternehmen zur Verfügung, die in einem D-Fördergebiet gewerbliche Investitionen planen. Die förderfähigen Nettoinvestitionskosten betragen mehr als 150.000 EUR.
Kauf neuer Maschinen
Die Geschäftsführung plant, die Maschinen neu zu kaufen, damit ist die Voraussetzung eines neuen Wirtschaftsgutes erfüllt. Gleichzeitig können damit die enormen Energiekosten gesenkt werden.
Dauerarbeitsplätze
Es ist geplant, mindestens zwei weitere Mitarbeiter einzustellen. Da es schwierig ist, gutes Fachpersonal zu finden, überlegen die beiden Geschäftsführer, Quereinsteiger und angelernte Kräfte zu finden.
Finanzierungskonzept und Eigenkapital
Nachdem die wichtigsten Voraussetzungen für den Kauf der Maschinen geklärt und positiv beschieden sind, ist es wichtig, dass passende Finanzierungskonzept zu erstellen.
In den Förderrichtlinien der NRW Bank wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der oder die Antragssteller mindestens 25 Prozent Eigenkapital aufbringen müssen. Sollte dafür ein Förderdarlehen genutzt werden, darf dieses keinen Subventionswert enthalten. Falls doch kann das Unternehmen die Mittel als Unternehmenskredit von der Bank oder sogar Eigenleistung ansetzen. Als Eigenleistung wird im Fall eines Neubaus einer Produktionshalle oder einer Betriebsstätte die Leistung anerkannt, die von den eigenen Mitarbeitern geleistet und entsprechend bezahlt wird. Falls Sie den Innenausbau Ihrer Betriebsstätte mit Ihren Angestellten erstellen möchten, kann das als Eigenleistung und somit als Eigenkapitalersatz angesehen werden. Aber es müssen Zahlungen fließen.
Somit ist es möglich, entweder über die Hausbank einen Unternehmerkredit zu erhalten, ein Förderdarlehen aufzunehmen oder Eigenleistung einzusetzen.
Warum fordern Fördermittelgeber von Betrieben, dass diese ausreichend Eigenkapital bereitstellen?
Fördermittelgeber wünschen genau wie auch die Hausbank, dass die Unternehmer mindestens das gleiche Risiko gehen, wie sie selbst.
So entsteht Eigenkapital
Sobald Gesellschafter ihre Einlage ins Unternehmen eingebracht haben, schafft ein Betrieb Eigenkapital. Da Eigenkapital der Firma unbefristet zur Verfügung steht, es keine festen Zinsansprüche gibt, sind Sicherheiten nicht notwendig. Zusätzlich verbessert das Eigenkapital die Bonität und das Rating des Unternehmens. Mit einer guten Bonität kann eine Firma wesentlich bessere Zinskonditionen erhalten. Sie als Unternehmer können mit einem zinsgünstigen und langfristigen Förderdarlehen tausende von Euro sparen.
Falls das Eigenkapital nicht ausreicht, kann man es durch Eigenkapitalersatz erhöhen. Möglich ist dies über ein Gesellschafterdarlehen. Dafür muss der oder die Gesellschafter dem Unternehmen langfristig Kapital zur Verfügung stellen. Sinnvoll ist, das Gesellschafterdarlehen mit einem Rangrücktritt zu versehen. Die Bank stünde bei Forderungen dann vor den Gesellschaftern.
Finanzierungskonzept mit Zuschüssen
100.000 EUR 20% Zuschuss regionale Wirtschaftsförderung
126.500 EUR 25% Eigenkapital der Gesamtfinanzierung
279.500 EUR 55% Unternehmerkredit oder Förderdarlehen
506.000 EUR Gesamtinvestition